Sozialpädagogische Assistenz
Gebührenfreie Ausbildung zur staatlich anerkannten Sozialpädagogischen Assistenz (2BFSA)
Mit dem abgeschlossenen Hauptschulabschluss kannst du die Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz beginnen. Die Ausbildung besteht aus einem zweijährigen schulischen Teil, der völlig gebührenfrei ist, sowie einem einjährigen vergüteten Berufspraktikum. Für den schulischen Teil ist ein Praktikumsplatz in einer sozialpädagogischen Einrichtung erforderlich. Nach dem erfolgreichen Abschluss zur Sozialpädagogischen Assistenz kannst Du, wenn Du möchtest, die Praxisintegrierte Ausbildung zum:r Erzieher:in (PiA) anschließen.
Alle Informationen über Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz findest Du zusammengefasst in diesem Flyer: ►Flyer 2BFSA runterladen
Stipendien für die Ausbildung als Sozialpädagogische Assistenz
Das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart vergibt Stipendien während der Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz. Gefördert werden Fachschülerinnen und Fachschüler, die sich in der klassischen Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz befinden. Das Stipendium sieht eine monatliche Förderung von 200 € vor, insgesamt kann die Förderung über 24 Monate während der Dauer des Fachschulbesuchs bis zu 4.800 € betragen. Die Bewerbung um das Stipendium ist laufend möglich.
Stundentafel Sozialpädagogische Assistenz (2BFSA)
1. | Pflichtbereich (Theorie) | 1. Jahr | 2. Jahr |
---|---|---|---|
1.1 | Fächer | ||
Religionslehre und Religionspädagogik | 2 | 2 | |
Deutsch | 3 | 2 | |
Gemeinschaftskunde | 1 | 1 | |
Englisch1 | 1 | 1 | |
1.2 | Handlungsfelder | ||
Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln | 4 | 4 | |
Bildung und Entwicklung fördern I | 3,5 | 3,5 | |
Bildung und Entwicklung fördern II | 4 | 5 | |
Gruppen pädagogisch begleiten | 2,5 | 2,5 | |
Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln | 1 | 1 | |
Übergänge mitgestalten | 1 | 1 | |
Betreuungsmaßnahmen und Versorgungshandlungen ausführen | 3 | 3 | |
2. | Wahlpflichtbereich | 2 | 2 |
3. | Pflichtbereich (Praxis) Sozialpädagogisches Handeln | 4 | 4 |
32 | 32 | ||
4. | Wahlbereich | 2 | 2 |
1Kein maßgebendes Fach.
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