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Anforderungen

Gebührenfreie Ausbildung zur staatlich anerkannten Sozialpädagogischen Assistenz (2BFSA)

  • Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres, wobei im Fach Deutsch mindestens die Note befriedigend und im Durchschnitt aller Fächer mindestens 3,0 erreicht sein muss. Oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes min Verbindung mit einer mindestens 2-jährigen abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem abgeschlossenen FSJ/ Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung sowie
     
  • der schriftliche Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung in einer Tageseinrichtung für Kinder.
     
  • Zusätzlich sind bei ausländischen Bildungsnachweisen für die Ausbildung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (B2) nachzuweisen.
     

Berufskolleg für Sozialpädagogik (1BKSP)

  • die Fachschulreife oder der Realschulabschluss oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums des neunjährigen Bildungsgangs oder in die Klasse 10 oder Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes sowie
     
  • der schriftliche Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung in einer Tageseinrichtung für Kinder.

Praxisintegrierte Ausbildung (PiA)

Voraussetzungen für die Aufnahme an der Fachschule für Sozialpädagogik sind:

  • der Realschulabschluss oder die Fachschulreife oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines 9-jährigen Gymnasiums oder die Klasse 10 eines 8-jährigen Gymnasiums oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und
  • der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs für Praktikantinnen und Praktikanten oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes, oder
  • ein Berufsabschluss als Kinderpflegerin oder Kinderpfleger oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik einschlägige berufliche Qualifizierung, oder
  • die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft und jeweils eine praktische Tätigkeit von mindestens sechs Wochen, die zur Vorbereitung auf die nachfolgende Berufsausbildung geeignet ist, oder
  • eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, oder
  • eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn das Wahlfach Pädagogik und Psychologie besucht wurde sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, oder
  • eine mindestens zweijährige kontinuierliche Tätigkeit als Tagesbetreuung mit mehreren Kindern (über Pflegeerlaubnis zugelassen) sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Wird eine Tätigkeit als Tagebetreuung lediglich in Teilzeitform nachgewiesen, verlängert sich die Zeit der geforderten Tätigkeit entsprechend, oder
  • eine mindestens zweijährige Tätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung, wobei auch ein freiwilliges soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung angerechnet werden kann, oder
  • eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, oder
  • die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung. 

+ Ein Ausbildungsvertrag mit einer geeigneten Einrichtung bzw. deren Träger oder Trägerin