
Infos für Träger
An der Erzieherakademie Heilbronn ist Ihre angehende Fachkraft in den besten Händen. Sie können sich auf eine umfassende Ausbildung und eine hervorragende Verzahnung von Theorie und Praxis freuen. Wir haben uns bewusst dazu entschieden ausschließlich die PiA (praxisintegrierte Ausbildung) anzubieten, weil uns das Konzept rundum überzeugt.
Ablauf
Während der dreijährigen Ausbildung sind die Auszubildenden einen Tag pro Woche in der Praxis, sowie pro Schuljahr in zwei ca. vierwöchigen Blockphasen. Somit können sich die Auszubildenden voll auf ihre Arbeit in der Einrichtung bzw. den Unterricht an der Schule konzentrieren. Eine Verknüpfung erfolgt durch Praxisaufgaben sowie Reflexionsphasen in der Schule.
Möglichkeit: Tandempartnerschaft
Ist die Möglichkeit gegeben, bietet es sich an, zwei Fachkräfte parallel auszubilden. Somit hätten Sie als Einrichtung durchgehend einen Auszubildenden bei sich während der andere Auszubildende die Schule besucht. Als Schule haben wir die Möglichkeit, die Klasseneinteilung so vorzunehmen, dass dies funktioniert. Eine Tandempartnerschaft kann sowohl für die Einrichtung als auch für die Auszubildenden sehr gewinnbringend sein.
Fachkräfteschlüssel
Ein großer Vorteil für Sie als Träger ist es, dass Sie Ihren Auszubildenden bereits während der gesamten PiA Zeit zu 40% als pädagogische Fachkraft „in Ausbildung“ anrechnen lassen können.
Vergütung
Die Vergütung der Auszubildenden richtet sich nach dem TVAöD. Es besteht Sozialversicherungspflicht. Gehaltsanpassungen liegen entsprechend der Qualifikation und Erfahrung der Auszubildenden in der Verantwortung des Trägers. Die Auszubildenden werden durchgängig von Ihnen als Träger vergütet, auch während der Schulphasen. Dafür haben Sie Ihre angehende Fachkraft während ihrer Praxisphasen entsprechend Vollzeit vor Ort. Die Auszubildenden im 1BKSP werden nicht entlohnt. Es besteht keine Sozialversicherungspflicht.
Urlaubsanspruch
Praxisintegrierte Ausbildung:
Während aller Schulferien arbeiten die PiA-Fachschülerinnen und Fachschüler in den Einrichtungen. Wie allen anderen Arbeitnehmern stehen auch den Auszubildenden vom jeweiligen Träger festgelegte Urlaubstage zu. Diese müssen in den Schulferien in Absprache mit der Einrichtung genommen werden.
Berufskolleg für Sozialpädagogik:
Die Auszubildenden sind nur während der Schulzeit in den Einrichtungen. Während den Schulferien haben sie frei.
Breitbandausbildung / Fremdpraktika
Die Auszubildenden müssen im Rahmen ihrer Ausbildung praktische Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit allen Altersgruppen (unter dreijährige Kinder, 3- bis 6-jährige Kinder, Schulkinder/Jugendliche) erhalten. Werden Auszubildende vorwiegend in der pädagogischen Arbeit mit einer bestimmten Altersgruppe ausgebildet, so sind die anderen beiden Bereiche über von der Schule begleitete Fremdpraktika (von mindestens sechs Wochen über die gesamte Ausbildungsdauer) zu erfüllen – nach Absprache mit der betreuenden Fachschule.
Vertragliche Bindung
Die Schülerinnen und Schüler schließen einen Ausbildungsvertrag mit der Trägerin oder dem Träger einer Kita. Darüber hinaus bedarf es der Zulassung durch die Schule. Die Gestaltung der Ausbildungsverträge obliegt den Trägerinnen und Trägern. Die ausbildende Schule und der Träger oder die Trägerin der Ausbildung schließen eine Kooperationsvereinbarung. Hierin werden wesentliche Punkte der Zusammenarbeit geregelt.